22.01.2015
Geänderte Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung

Ab Januar 2015 werden Angestellte Änderungen bei der Lohnabrechnung bemerken.

Das liegt einerseits daran, dass die Beitragsbemessungsgrenzen bei Renten- und Sozialversicherung nach oben angepasst werden. Beitragszahler müssen also etwas mehr zahlen.

Die neuen Grenzen sind für die Krankenversicherung 4.125 EUR (+75 EUR im Vergleich zu 2014) im Monat und für die Rentenversicherung auf 6.050 EUR im Monat im Westen (+100 EUR) und 5.200 EUR im Osten (+200 EUR).   Andererseits – erfreulich – sinkt der Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung auf 7,3% (Vorjahr 8,2 %) und der der Rentenversicherung auf 9,35% (Vorjahr 9,45%).

 

Benjamin J. Feindt

Steuerberater

Ähnliche Neuigkeiten

Von Küste zu Küste – wir waren dabei! 🌊🏃‍♂️

Von Küste zu Küste – wir waren dabei! 🌊🏃‍♂️

Am vergangenen Samstag hat unser tyskrevision-Laufteam am 18. Lauf zwischen den Meeren teilgenommen – einem Staffel-Laufevent quer durch Schleswig-Holstein. Die Strecke führte über insgesamt 94,9 Kilometer von Husum an der Nordsee bis nach Damp an die Ostseeküste....

mehr lesen
Angegrillt und ausgezeichnet

Angegrillt und ausgezeichnet

Anlässlich unserer erneuten Auszeichnung als einer der besten Steuerberater Deutschlands (wir berichteten) haben wir in der letzten Woche den Grill aus dem Winterschlaf geholt und unser erstes gemeinsames Angrillen des Jahres gefeiert – diesmal wetterbedingt drinnen,...

mehr lesen