Ab Januar 2015 werden Angestellte Änderungen bei der Lohnabrechnung bemerken.
Das liegt einerseits daran, dass die Beitragsbemessungsgrenzen bei Renten- und Sozialversicherung nach oben angepasst werden. Beitragszahler müssen also etwas mehr zahlen.
Die neuen Grenzen sind für die Krankenversicherung 4.125 EUR (+75 EUR im Vergleich zu 2014) im Monat und für die Rentenversicherung auf 6.050 EUR im Monat im Westen (+100 EUR) und 5.200 EUR im Osten (+200 EUR). Andererseits – erfreulich – sinkt der Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung auf 7,3% (Vorjahr 8,2 %) und der der Rentenversicherung auf 9,35% (Vorjahr 9,45%).
Benjamin J. Feindt
Steuerberater