24.02.2015
Strengere Regeln für Steuerhinterzieher

Depots in Steueroasen sind kein Merkmal, das den „oberen Zehntausend“ der Nation vorbehalten ist. In der Grenzregion kommt hinzu, dass Menschen wegen des komplizierten deutschen Steuerrechts insbesondere bei Kapitalerträgen durchaus ohne besondere kriminelle Energie eine Straftat begehen können.

Selbstanzeigen sind empfindlich teurer geworden.

  1. Statt  5 Jahren müssen 10 Jahre berichtigt werden. Wer die entscheidenden Unterlagen nicht hat, muss sie meist sehr teuer bei den Banken anfordern.
  2. Der Strafzuschlag von mind. 10% der hinterzogenen Steuern wird schon ab 25.000 EUR hinterzogenen Steuern fällig (bisher: ab 50.000 EUR).
  3. Zusätzlich werden wie bisher Steuerhinterziehungszinsen fällig (0,5% der hinterzogenen Steuer pro Monat).

 

Benjamin J. Feindt

Steuerberater, Partner

 

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