Wer in Dänemark wohnt und eine Immobilie in Deutschland vermietet, muss die Vermietungseinkünfte in Dänemark und in Deutschland versteuern.
Der Gewinn oder Verlust aus dieser Immobilie wird hierbei nach den jeweiligen nationalen Vorschriften ermittelt.
Der nach deutschem Recht ermittelte Gewinn muss gegenüber dem zuständigen Finanzamt (meist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt) im Rahmen einer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Von diesem Gewinn ausgehend, setzt das deutsche Finanzamt die Steuer fest.
In Dänemark wird der Gewinn aus der in Deutschland liegenden Immobilie nach dänischen Vorschriften ermittelt und hiervon die dänische Steuer berechnet.
Die in Deutschland bereits gezahlte Steuer wird in einem zweiten Schritt auf die dänische Steuer angerechnet. Diese Anrechnung erfolgt aber nur bis zu einem Wert von „O“.
Wichtig ist insbesondere zu wissen, dass die Gewinne aus der Vermietung sowohl in Deutschland als auch in Dänemark zu einem Vorgang führen, der gegenüber den jeweiligen Finanzbehörden erklärt werden muss.
tyskrevision | TR Steuerberater, 23.01.2017
Kontakt: Roman Guscharzek, Steuerberater, mail: rg(at)tyskrevision.com