Mehr Liquidität durch steuerliche Maßnahmen in Zeiten von Corona

Unternehmen, die unter Corona leiden, können beantragen, ihre Vorauszahlungen rückwirkend auf 0,00 EUR zu senken. Das gilt für:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einkommensteuer
  • In einigen Bundesländern sogar für die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11-Vorauszahlung)

 

Unten verlinken wir auf die jeweiligen Entscheidungen, so dass Sie selbst tätig werden können. Für unsere Mandanten übernehmen wir das auf Zuruf.

Eventuell lohnt es sich, durch bilanzpolitische Maßnahmen Gewinne aus 2019 nach 2020 zu verschieben – bitte sprechen Sie hierzu Ihren Berater an.

Für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer

Für Gewerbesteuer

Für Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung SH

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Christian Kuth, tyskrevision
info@tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Angegrillt und ausgezeichnet

Angegrillt und ausgezeichnet

Anlässlich unserer erneuten Auszeichnung als einer der besten Steuerberater Deutschlands (wir berichteten) haben wir in der letzten Woche den Grill aus dem Winterschlaf geholt und unser erstes gemeinsames Angrillen des Jahres gefeiert – diesmal wetterbedingt drinnen,...

mehr lesen
Steuerwissen mit Alsterblick

Steuerwissen mit Alsterblick

Letzte Woche durfte unsere Partnerin und Leiterin der Finanzbuchhaltung Janina Rochel-Sönnichsen auf Einladung von Kirsten Hansen (Jyske Bank) einen spannenden Vortrag für eine dänische Studentengruppe halten – direkt im Hamburger Büro der Jyske Bank mit traumhaftem...

mehr lesen
Mehr als nur ein Team – unsere wertvollen Partner ✨

Mehr als nur ein Team – unsere wertvollen Partner ✨

Seit Jahren nehmen wir euch mit durch unseren Arbeitsalltag und stellen euch regelmäßig unser Team vor. Aber heute drehen wir den Spieß mal um. Denn neben unseren tollen Mitarbeitern gibt es auch viele externe Partner, die uns seit Jahren begleiten und längst ein...

mehr lesen