Mehr Liquidität durch steuerliche Maßnahmen in Zeiten von Corona

Unternehmen, die unter Corona leiden, können beantragen, ihre Vorauszahlungen rückwirkend auf 0,00 EUR zu senken. Das gilt für:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einkommensteuer
  • In einigen Bundesländern sogar für die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11-Vorauszahlung)

 

Unten verlinken wir auf die jeweiligen Entscheidungen, so dass Sie selbst tätig werden können. Für unsere Mandanten übernehmen wir das auf Zuruf.

Eventuell lohnt es sich, durch bilanzpolitische Maßnahmen Gewinne aus 2019 nach 2020 zu verschieben – bitte sprechen Sie hierzu Ihren Berater an.

Für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer

Für Gewerbesteuer

Für Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung SH

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Christian Kuth, tyskrevision
info@tyskrevision.com

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