Mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung und neue Verspätungszuschläge

Als Kunde eines Steuerberaters haben Sie momentan 12 Monate Zeit zur Abgabe Ihrer Steuererklärung. Verspätungszuschläge werden bisher aber nur sehr zögerlich festgesetzt. Dieses Recht gilt noch bis einschließlich 2017.

Die Steuererklärungen ab 2018 bekommen dann 2 Monate mehr Zeit; 2018 müssen wir für Sie also spätestens bis zum 28.2.2020 einreichen, es sei denn, die Behörde hat die Erklärung schon früher angefordert. Verpasst man eine Frist, werden 0,25% der eventuell entstehenden Nachzahlung pro Monat als Verspätungszuschlag fällig, mindestens  – auch bei Erstattungen –  aber 25 EUR pro Monat.

 

Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe betrieblicher Steuererklärungen

Ab 2018 wird für jede zu spät eingereichte betriebliche Steuererklärung „automatisch“ ein Säumniszuschlag von 0,25% der Steuernachzahlung pro Monat fällig, mindestens – auch bei Erstattungen –  aber 25 EUR. Für eine Zusammenfassende Meldung (USt) kann ebenfalls ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

 

tyskrevision | TR Steuerberater, 31.10.2016

Kontakt: Benjamin J. Feindt, Steuerberater & Partner, mail: bjf@tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Zuwachs im Azubi-Team: Herzlich willkommen, Mia und Luca!

Zuwachs im Azubi-Team: Herzlich willkommen, Mia und Luca!

Wir freuen uns sehr, Mia und Luca als neue Auszubildende im tyskrevision-Team begrüßen zu dürfen! 🎉 Die beiden haben am 01.08. die Ausbildung zum Steuerfachangestellten bei uns begonnen und werden nun die kommenden vier Wochen in Ruhe ankommen, das Unternehmen sowie...

mehr lesen
Auf die Plätze, fertig, los! 🏃‍♀️

Auf die Plätze, fertig, los! 🏃‍♀️

Am letzten Sonntag waren wir mit mehreren Läuferinnen und Läufern beim 14. Handewitter Sommerlauf am Start und das bei bestem Wetter! 🌞 Nach sechs Jahren Pause freuen wir uns umso mehr, dass der Lauf endlich wieder stattfand und das quasi direkt vor unserer Bürotür. 🏢...

mehr lesen