Als Kunde eines Steuerberaters haben Sie momentan 12 Monate Zeit zur Abgabe Ihrer Steuererklärung. Verspätungszuschläge werden bisher aber nur sehr zögerlich festgesetzt. Dieses Recht gilt noch bis einschließlich 2017.
Die Steuererklärungen ab 2018 bekommen dann 2 Monate mehr Zeit; 2018 müssen wir für Sie also spätestens bis zum 28.2.2020 einreichen, es sei denn, die Behörde hat die Erklärung schon früher angefordert. Verpasst man eine Frist, werden 0,25% der eventuell entstehenden Nachzahlung pro Monat als Verspätungszuschlag fällig, mindestens – auch bei Erstattungen – aber 25 EUR pro Monat.
Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe betrieblicher Steuererklärungen
Ab 2018 wird für jede zu spät eingereichte betriebliche Steuererklärung „automatisch“ ein Säumniszuschlag von 0,25% der Steuernachzahlung pro Monat fällig, mindestens – auch bei Erstattungen – aber 25 EUR. Für eine Zusammenfassende Meldung (USt) kann ebenfalls ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
tyskrevision | TR Steuerberater, 31.10.2016
Kontakt: Benjamin J. Feindt, Steuerberater & Partner, mail: bjf@tyskrevision.com