Vermietung deutscher Immobilien durch dänische Privatpersonen

Wer in Dänemark wohnt und eine Immobilie in Deutschland vermietet, muss die Vermietungseinkünfte in Dänemark und in Deutschland versteuern.

Der Gewinn oder Verlust aus dieser Immobilie wird hierbei nach den jeweiligen nationalen Vorschriften ermittelt.

Der nach deutschem Recht ermittelte Gewinn muss gegenüber dem zuständigen Finanzamt (meist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt) im Rahmen einer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Von diesem Gewinn ausgehend, setzt das deutsche Finanzamt die Steuer fest.

In Dänemark wird der Gewinn aus der in Deutschland liegenden Immobilie nach dänischen Vorschriften ermittelt und hiervon die dänische Steuer berechnet.

Die in Deutschland bereits gezahlte Steuer wird in einem zweiten Schritt auf die dänische Steuer angerechnet. Diese Anrechnung erfolgt aber nur bis zu einem Wert von „O“.

Wichtig ist insbesondere zu wissen, dass die Gewinne aus der Vermietung sowohl in Deutschland als auch in Dänemark zu einem Vorgang führen, der gegenüber den jeweiligen Finanzbehörden erklärt werden muss.

 

tyskrevision | TR Steuerberater, 23.01.2017

Kontakt: Roman Guscharzek, Steuerberater, mail: rg(at)tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Von Küste zu Küste – wir waren dabei! 🌊🏃‍♂️

Von Küste zu Küste – wir waren dabei! 🌊🏃‍♂️

Am vergangenen Samstag hat unser tyskrevision-Laufteam am 18. Lauf zwischen den Meeren teilgenommen – einem Staffel-Laufevent quer durch Schleswig-Holstein. Die Strecke führte über insgesamt 94,9 Kilometer von Husum an der Nordsee bis nach Damp an die Ostseeküste....

mehr lesen
Angegrillt und ausgezeichnet

Angegrillt und ausgezeichnet

Anlässlich unserer erneuten Auszeichnung als einer der besten Steuerberater Deutschlands (wir berichteten) haben wir in der letzten Woche den Grill aus dem Winterschlaf geholt und unser erstes gemeinsames Angrillen des Jahres gefeiert – diesmal wetterbedingt drinnen,...

mehr lesen